Wer bestimmt nach einem Unfall den Grad der Invalidität?

Der Grad der Invalidität wird vom behandelnden Arzt (meist der Hausarzt) bestimmt. Jedoch kann auch die Versicherung einen Arzt dazu beauftragen. Die Höhe der Entschädigung hängt dann außerdem von der Gliedertaxe ab. Hierbei zeigen sich große Unterschiede zwischen den Versicherungen.

Die Gliedertaxe geht von Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes aus. Die Invalidität wird prozentual bewertet, beginnend bei zwei Prozent (Verlust einer Zehe) bis höchstens 70 Prozent (Verlust des Arms ab Schultergelenk). Dabei spielt es keine Rolle, welche beruflichen und sonstigen Folgen sich für den Versicherten durch den Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes ergeben. Jedoch kann man bei einigen Versicherungen andere Prozentzahlen versichern, sodass zum Beispiel einem Chirurgen, der einen Daumen verloren hat, eine 100 %ige Invalidität zugesprochen werden kann.

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