Wenn Schlüsseldienste hohe Rechnungen stellen

Immer beschweren sich Betroffene in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, dass Schlüsseldienste, insbesondere, wenn diese spät abends oder am Wochenende gerufen werden, für Türöffnungen hohe Preise verlangen. Oftmals fühlen sich Verbraucher in der konkreten Situation genötigt, diese hohen Kosten zu begleichen.Für eine Türöffnung ist der vereinbarte bzw. der angemessene Preis zu zahlen. Ob die Kosten für eine Türöffnung angemessen sind oder nicht, hängt aber immer vom konkreten Einzelfall ab. „Oftmals stellt es sich so dar, dass sich der gerufene Schlüsselnotdienst erst vor Ort eine Vereinbarung über den Preis unterzeichnen lässt oder gar keine solche Vereinbarung getroffen wird,“ so Dr. Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Der Einfallsreichtum der Schlüsseldienste ist in Bezug auf die Rechnungsstellung groß. So finden sich dort z. B. doppelte Lohnkosten oder nicht weiter erklärte Pauschalen. Am häufigsten wird jedoch für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit zugelangt. Hier werden Aufschläge von bis zu 150 Prozent berechnet.

Die Rechtsprechung zu der Frage nach einer angemessenen Vergütung ist zwar uneinheitlich, bleibt jedoch hinter den teilweise wucherischen Preisen mancher Schlüsseldienste weit zurück. So gibt es Urteile die für ein einfaches Türöffnen zwischen  80 und 150 Euro außerhalb der normalen Arbeitszeit für angemessen erachten. Nach Angaben des Bundesverbandes Metall dürfte eine Notöffnung an einem Sonntag ebenfalls nicht mehr als 150 Euro kosten.

Folgende Tipps gilt es zu beachten:

1.)   Rufen Sie einen ortsansässigen Schlüsseldienst an. Um sicher zu gehen, dass dieser auch wirklich ortsansässig ist, klären Sie vorab woher dieser kommt und wie lange dieser braucht, um zu Ihnen zu kommen.

2.)   Vor Beginn sollte geklärt werden, welche Arbeiten auszuführen sind (z.B. einfache Türöffnung oder Auswechseln des Schlosses).

3.)   Vereinbaren Sie vorher einen Festpreis.

4.)   Auf keinen Fall sollte eine Vereinbarung unterzeichnet werden, die einem zu hoch erscheint.

5.)   Zahlen Sie vor Ort allenfalls eine Anzahlung und dies nur unter Vorbehalt. Bei Zweifeln lassen Sie die Rechnung durch die Verbraucherzentrale prüfen.

6.)   Der wohl beste Tipp ist jedoch einen Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen.

Zu den vielen Einzelfragen bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine fundierte Beratung an.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.