Wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin

Wenn Sie den schriftlichen Bescheid der Arbeitsagentur erhalten haben und mit der Entscheidung über die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch dagegen einlegen.
Dies ist innerhalb es Monats nach Erhalt des Bescheides möglich. Einen entsprechenden Hinweis findet man auch auf dem Bescheid. Der Widerspruch muss entweder schriftlich bei der Arbeitsagentur eingereicht werden oder einem Sachbearbeiter mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Auf jeden Fall sollte man sich eine Kopie machen, bevor man den Widerspruch (per Einschreiben) abschickt, bzw. den Bearbeiter um eine Kopie der Niederschrift bitten. Durch den Widerspruch wird die Entscheidung der Arbeitsagentur noch einmal überarbeitet.

Erhält man einen abschlägigen Bescheid zu seinem Widerspruch, bleibt noch die Möglichkeit, Klage zu erheben. Wie und bei welchem Gericht man dies tun kann, ist der Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen, die zum Widerspruchsbescheid gehört.

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