Wenn die große Reise platzt: Mit Versicherung halb so wild

Reiseversicherungen Traumurlaub in der Ferne und dann eine Schreckensmeldung aus der Heimat: Rückreise unbedingt erforderlich. Wer vorzeitig heimfahren muss, ist froh, wenn er eine Reiseabbruchversicherung hat. Wer seinen Urlaub erst gar nicht antreten kann, spart sich mit einer Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Wie man sich gegen den großen Ferien-Reinfall zumindest finanziell absichern kann, lesen Sie in diesem Text.

Reiserücktrittsversicherung bei Storno

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(awe) Endlich Urlaub! Zwei Wochen am Meer mit der ganzen Familie. Monatelang freut man sich auf den Traumurlaub. Doch dann klagt zwei Tage vor dem Abflug der Jüngste plötzlich über starke Bauchschmerzen: Der Blinddarm muss raus und an Verreisen ist nicht mehr zu denken.
Je später eine gebuchte Reise abgesagt wird, desto höher sind in der Regel die Stornogebühren. Storniert man einen Monat vor der Reise muss man meist zehn bis 20 Prozent der Reisekosten an den Veranstalter zahlen. Wenige Tage vor Reisebeginn betragen die Stornogebühren schon mindestens die Hälfte des Gesamtpreises. Wer noch am Reisetag storniert, bleibt fast auf den kompletten Kosten sitzen. 100 Prozent darf der Veranstalter allerdings nicht nehmen, weil er die Reise immer noch anderweitig vermitteln kann. (OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 1999-3 U 1559/99)
Die genauen Storno-Gebühren findet man in den AGB des Reiseveranstalters, denn je nach Art des Buchungsvertrages können die Stornokosten unterschiedlich hoch sein.

Das ganze Geld für nichts – ein Alptraum! Schließt man jedoch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab, übernimmt diese im Schadensfall die Stornokosten. Wer weit im Voraus bucht, mit Kindern verreist oder eine besonders teure Reise machen will, sollte sich gegenüber einem möglichen Reiserücktritt absichern. Fällt dann der Urlaub flach, wird man wenigstens finanziell nicht so gebeutelt und kann die Reise theoretisch später nachholen.

Die Versicherung zahlt die Stornokosten, wenn wichtige Gründe für den Rücktritt vorliegen. Das können sein: schwere Krankheit, Unfall oder Tod eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen, die Unverträglichkeit einer Impfung, Schwangerschaft, aber auch ein Einbruch in die heimatliche Wohnung oder ein Brand in der eigenen Firma. Allerdings müssen diese Gründe unerwartet eintreten. Wer schon zur Reisebuchung gesundheitlich angeschlagen ist, hat keine Chance auf Kostenerstattung durch die Versicherung, wenn er ein paar Wochen später krank zu Hause bleiben muss.

Selbst wenn der Versicherte plötzlich seinen Job verliert, zahlen die meisten Versicherungen. Andere übernehmen die Kosten auch, wenn man wegen einer neuen Stelle (Urlaubssperre) die Reise nicht mehr antreten kann. Hat der Versicherte allerdings nur einen Schnupfen, einen Geschäftstermin oder eine Einladung zur Geburtstagsparty des besten Freundes, sind das keine triftigen Gründe für die Versicherung, die Storno-Kosten zu übernehmen.

Der Beitrag für eine Reiserücktrittskostenversicherung orientiert sich am Reisepreis. Wie Sie eine günstige Versicherung finden, lesen sie auf der folgenden Seite.

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