Welches Einkommen wird zum ALG II nicht mit eingerechnet?

Es gibt neben dem anzurechnenden Einkommen auch Einkommensarten, die nicht bei der Berechnung des ALG II ins Gewicht fallen. Dazu gehören zum Beispiel Grundrenten und weitere Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Erziehungsgeld, Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro, Blindengeld und Pflegegeld für Pflegekinder.
Außerdem wird nicht angerechnet, was man in einem so genannten Ein-Euro-Job dazuverdient.

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