Steuerklasse I: Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner
Steuerklasse II: Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen können
Steuerklasse III:
– Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen)
– Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten
(vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen)
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse IV: Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese Steuerklasse ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Neu ab 1. Januar 2010: Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.