Welche Personen sind versichert?

Die Frage, welche Personen automatisch mitversichert sind, hängt von der gewählten Versicherungsform ab. In der Familienversicherung sind der Partner des Versicherten sowie die unverheirateten Kinder mitversichert. Sind diese volljährig gilt die Mitversicherung nur, wenn sich diese in einer ununterbrochenen Schul- oder sich einer hieran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden. In einer Singleversicherung sind diese Personen nicht mitversichert. Bei einigen Versicherungen kann die Haftpflicht auch z.B. auf Au-Pairs erweitert werden.

Auch unverheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können sich gemeinsam versichern.

Details sind in den Versicherungsbedingungen zu finden.

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