Die Elterngeldstelle benötigt vom Antragsteller die Geburtsurkunde des Kindes und die Einkommensnachweise, wie Lohnabrechnungen vom Arbeitnehmer und Steuerbescheide bei Selbstständigen. Einen Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers werden unter Umständen ebenfalls benötigt.