Welche Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten habe ich?

Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf ALG II müssen Sie alle erforderlichen Angaben machen und auch zustimmen, dass Dritte über Sie Auskunft geben dürfen. Auch die nötigen Nachweise wie Urkunden, Verträge oder andere Dokumente müssen Sie dem Amt vorlegen.
Weiterhin ist jeder ALG II-Empfänger verpflichtet, alle Änderungen bezüglich der finanziellen oder der Familien- und Wohnverhältnisse dem Amt unverzüglich mitzuteilen. Auch wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, andere Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Renten beantragen oder beziehen.

Der Antragsteller muss auch Veränderungen bezüglich der restlichen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft weitergeben. Aber auch die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft unterliegen dieser Meldepflicht.

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