Welche Leistungen werden nicht übernommen?

Nicht abgedeckt durch die private Krankenversicherung sind folgende Leistungen:

  • Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen, sowie deren Folgen
  • Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen
  • Behandlungen durch nicht von der Versicherung anerkannte Ärzte oder Heilpraktiker
  • Behandlung von Angehörigen
  • Kur und Rehabilitationsaufenthalte (sofern vertraglich nicht anders vereinbart)
  • Unfälle und Krankheiten, die von Kriegseinsätzen herrühren oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind
  • für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, wenn der Versicherte dort nicht seinen ständigen Wohnsitz hat
  • für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Sachkosten werden tarifgemäß erstattet
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