Welche Leistungen bietet ein Kfz-Schutzbrief?

Generell können die Leistungen einzelner Auto-Schutzbriefe in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden: Die Aussteller haben allgemeine Versicherungsbedingungen in den Jahren 1987, 1993 und 1996 aufgestellt. Dabei gilt: je jünger das Datum, desto umfassender der Schutz und umso höher die jährlichen Kosten.

Die meisten Schutzbriefe basieren auf den „93er Bedingungen“. Für den Ernstfall wird eine Pannen- und Unfallhilfe angeboten. Erstattet werden Kosten für eine Pannenhilfe vor Ort zwischen 100 und 120 Euro. Abschleppen wird häufig mit der Pannenhilfe verrechnet. Einige Schutzbriefaussteller bieten kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst nur, wenn sich das Unglück weiter als 50 oder 75 km von zu Hause ereignete. Bergungskosten bei Fahrzeugen, die von der Straße abgekommen sind, erstattet ein Schutzbrief normalerweise voll.

Die Versandkosten von Ersatzteilen ins Ausland sind normalerweise vom Schutzbrief abgedeckt – die Ersatzteile selbst hingegen nicht. Muss das Fahrzeug verschrottet werden, zahlt der Schutzbrief die Auslagen dafür. Gleiches gilt, wenn das Auto vor Ort nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden kann und in eine andere Werkstatt muss. Bei einem folgenden Grenzübertritt werden die Zollgebühren übernommen.

Üblicherweise werden nach einem Fahrzeugausfall die Reisekosten zum Wohn- oder Zielort für alle Insassen gezahlt. Bis zu einer Entfernung von 1.000 bis 1.200 km – je nach Anbieter – erhalten Sie die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse für alle Mitfahrer zurück. Liegt der Unfallort weiter entfernt, kann auch ein Flug oder eine Bahnfahrt 1. Klasse in Frage kommen.

Alternativ dazu können auch Übernachtungen in einem Hotel bis zu einer Höchstsumme zwischen 50 und 85 Euro pro Person und Nacht in Anspruch genommen werden. Als dritte Möglichkeit kommt die Bezahlung eines Mietwagens für höchstens eine Woche in Frage. Die Tagespauschalen sind natürlich begrenzt. Gleiches gilt für Taxikosten. Wenn das reparierte Fahrzeug abgeholt werden muss, werden unter Umständen die Reisekosten zum Schadensort erstattet, allerdings nur für eine Person.

Eine weitere Sparte von Serviceleistungen bieten die meisten Schutzbriefe bei Krankheits- oder Todesfällen. Beim Tod eines Fahrzeuginsassen wird das Begräbnis im Ausland oder eine Überführung nach Hause erstattet. Medizinisch notwendige Krankenrücktransporte bezahlt der Schutzbrief. Außerdem kann ein Arzt oder Zahnarzt vermittelt und ein Arzneimittelversand organisiert und bezahlt werden. Die Kosten für die Behandlung oder das Medikament selbst übernimmt ein Schutzbrief normalerweise aber nicht. Liegt der Versicherte längere Zeit im Krankenhaus, können die Kosten von Krankenbesuchen bis zu einer Höhe von etwa 500 Euro erstattet werden. Mitunter werden auch Ausgaben für eine außerplanmäßige Rückfahrt übernommen, wenn eine Reise wegen Tod oder Erkrankung eines Mitreisenden oder nahen Verwandten abgebrochen wird. Auch im Handy-Zeitalter können Schutzbrief-Inhaber in dringenden Fällen vom Reiserückruf über den Rundfunk Gebrauch machen.

Oft bieten Schutzbriefe auch Hilfe bei verloren gegangenen Reisedokumenten an. Machen Verlust oder Diebstahl die Reisekasse zunichte, helfen die Versicherungen meist mit einem Darlehen aus.

Diese Standardbedingungen gelten entweder für alle auf den Versicherten und dessen Lebenspartner zugelassenen Fahrzeuge oder, was billiger ist, für ein bestimmtes Fahrzeug. Nicht alle Anbieter haben beide Möglichkeiten im Angebot. Der Schutzbrief greift üblicherweise europaweit – manche auch zusätzlich in den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainer-Staaten.

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