Darlehensnehmer können Kredite, die sich in der Zinsbindung befinden, nicht beliebig kündigen. Obwohl es keinen Anspruch auf Umschuldung gibt, haben sich einige Banken dennoch bereit erklärt, Umschuldungen durchzuführen. Dabei muss allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, die den bisherigen Zinsvorteil zu einem großen Teil, wenn nicht ganz, auffrisst.