Die meisten Versicherungen richten sich bei der Erstattung von Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Dort aufgeführt sind unter anderem folgende Behandlungen: Homöopathie, Chiropraktik, osteopathische Behandlungen, Schmerzakupunkturen, Phytotherapie oder Neuraltherapie. Im Einzelfall können auch weitere Behandlungsmethoden erstattungsfähig sein. Genaueres regeln die Tarifbestimmungen der Krankenzusatzversicherung.