Welche Heilpraktikerbehandlungen werden erstattet?

Die meisten Versicherungen richten sich bei der Erstattung von Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Dort aufgeführt sind unter anderem folgende Behandlungen: Homöopathie, Chiropraktik, osteopathische Behandlungen, Schmerzakupunkturen, Phytotherapie oder Neuraltherapie. Im Einzelfall können auch weitere Behandlungsmethoden erstattungsfähig sein. Genaueres regeln die Tarifbestimmungen der Krankenzusatzversicherung.

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