Welche gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten die Kassen?

Grundgedanke der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaften zu gewährleisten. Das System wurde 1883 von Fürst Otto von Bismarck eingeführt und ist – in Teilen zumindest – heute noch gültig.
Neben der ambulanten und stationären Krankenversorgung, inklusive Arznei- und Heilmitteln, sind einige Leistungen hinzugekommen, etwa Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen), Schwangerschaftsbehandlungen, -abbrüche und -beratungen, Zahnbehandlungen sowie das Krankengeld. Diese medizinischen Maßnahmen zusammengefasst nennt man den gesetzlichen Leistungskatalog. Eingeschränkt wird das Ganze im Sozialgesetzbuch durch ein Wirtschaftlichkeitsgebot und das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat Anspruch unter anderem auf:

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Behandlung im Krankenhaus, Untersuchung zur Vorsorge und Früherkennung verschiedener Krankheiten (z.B. Krebsvorsorge für Frauen ab 20 Jahren), Schutzimpfungen als Vorsorgemaßnahme, Krankengeld für den Versicherten, Krankengeld, wenn das Kind erkrankt (bis zu zehn Tage, bei Alleinerziehenden das Doppelte), Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt eines Kindes.

Mit der Gesundheitsreform von 2007 sind neue Pflichtleistungen der Kassen dazu gekommen, z.B. die Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen zukünftig auch alle wichtigen Schutzimpfungen. Die Kassen müssen hier den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgen.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit dem ersten April 2007 das Hausarztmodell anbieten. Ebenfalls neu im Pflichtpaket der Gesetzlichen sind die „Besonderen Versorgungsformen“. Hierunter fallen unter anderem die integrierte Versorgung und das Disease-Management-Programm.

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