Als freiwillig Versicherter kann man die gesetzlichen Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Wenn das Einkommen im laufenden Jahr die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann die gesetzliche Kasse zum Jahresende gekündigt werden. Die Einkommenserhöhung muss dabei auch im kommenden Jahr bestehen bleiben.
Will man als Anstellter in die private Krankenversicherung wechseln, muss der Verdienst 3 Jahre nacheinander über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegen. Falls der Wechsel nahe dem Jahresende geplant ist, muss auch die zu erwartende neue Grenze des kommenden Jahres überschritten werden.