Welche Berufsgruppen können in die PKV wechseln?

Grundsätzlich kann jeder, der freiberuflich oder selbständig tätig ist, ohne Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Das gleiche gilt für Beamte.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:
– Heilberufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
– rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater
– technische und naturwissenschaftliche Berufe: Architekten oder Sachverständige
– pädagogische, psychologische und übersetzende Berufe: Pädagogen, Dolmetscher, Psychologen
– publizistische und künstlerische Berufe: Schriftsteller, Künstler, Musiker

Bei vielen Versicherungen gibt es spezielle Sondertarife für Ärzte und Beamte

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