Grundsätzlich kann jeder, der freiberuflich oder selbständig tätig ist, ohne Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Das gleiche gilt für Beamte.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:
– Heilberufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
– rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater
– technische und naturwissenschaftliche Berufe: Architekten oder Sachverständige
– pädagogische, psychologische und übersetzende Berufe: Pädagogen, Dolmetscher, Psychologen
– publizistische und künstlerische Berufe: Schriftsteller, Künstler, Musiker
Bei vielen Versicherungen gibt es spezielle Sondertarife für Ärzte und Beamte