Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Allgemein kann man sagen, dass sich in der PKV alle versichern können, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen. Das sind Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (47.700 Euro) liegt, Beamte, Selbstständige und Freiberufler.
Studenten unterliegen der Versicherungspflicht der GKV. Sie können sich aber zu Beginn des Studiums von der Pflicht befreien lassen. Private Krankenversicherungen bieten Studententarife bis zum 30. Lebensjahr an.