Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Zahnersatz nur einen Festzuschuss.
Das sind durchschnittlich 50 Prozent der Regelversorgung (kostengünstigste Standardbehandlung). Die verbleibenden Kosten muss der Versicherte selbst bezahlen. Welche gegebenenfalls die kostengünstigste Standardbehandlung ist, hängt vom zahnärztlichen Befund ab.
Für den schadhaften Backenzahn zum Beispiel gibt es als Regelversorgung eine nicht verblendete Vollgusskrone. Die Kosten werden bei 234,62 Euro angesetzt. Die Kasse bezahlt als Festzuschuss 50 Prozent, also 117,31 Euro.

Dieser Betrag erhöht sich auch dann nicht, wenn der Versicherte sich für eine teurere Behandlungsart, etwa eine Krone mit Keramikverblendung, entscheidet. In dem Fall sind die Gesamtkosten bei etwa 500 Euro anzusetzen. Der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt aber bei 117,31 Euro. Den Differenzbetrag muss der Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen.
Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, können für den Patienten besonders teuer werden.
Denn im Gegensatz zur Regelversorgung schreibt die Kasse dem Zahnarzt nicht vor, wie viel er für besondere Versorgungsleistungen verlangen darf. Die Abrechnung erfolgt hier nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ).
Allerdings können die Patienten die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse erhöhen, indem sie regelmäßig zu Zahnvorsorgeuntersuchungen gehen und dies durch einen Stempel in ihrem Bonusheft belegen können.

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