Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Wohnungen oder Häusern, die der Versicherte angemietet hat. In enthalten sind Schäden an mit dem Wohnraum fest verbundenen Gegenständen, wie zum Beispiel dem Teppichboden. Dabei ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an Heizanlagen, Elektro- oder Gasgeräten sowie Glasschäden, gegen die sich der Versicherungsnehmer besonders versichern kann (Glasversicherung). Ein Glasschaden im Hotelzimmer ist aber versichert.