Der Arbeitnehmer bekommt das Kurzarbeitergeld nicht direkt von der Arbeitsagentur. Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Nettogehalt der ausgefallenen Arbeitszeit. Lebt ein Kind im Haushalt des Angestellten, bekommt er 67 Prozent des ausgefallenen Gehalts. Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus, er bekommt es von der Arbeitsagentur erstattet. Berechnen Sie mit einem Kurzarbeitergeldrechner, wie viel Gehalt Ihnen in der Kurzarbeit noch zusteht.