Was steckt hinter der Vertragsklausel „Keine Einrede der Vorvertraglichkeit“?

In einem Rechtsschutzvertrag sollte immer die Klausel „Keine Einrede der Vorvertraglichkeit“ stehen. Das bedeutet, dass nicht die Ursache für einen Schaden, sondern der Schaden selbst ausreicht, dass Ihre Versicherung die Kosten für ein Gerichtsverfahren übernimmt. Diese kundenfreundlichere Variante ist meist Standard in Verträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden. Ist in Ihrem Vertrag selbst im Kleingedruckten die Klausel nicht zu finden, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Eine ausführlichere Erläuterung dieser Klausel anhand eines Fallbeispiels finden Sie bei forium.de .

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