Was sind Werbungskosten (Anlage N)?

Werbungskosten der Anlage N sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstanden sind. Dafür kommen z.B. folgende Positionen in Frage: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel (Werkzeuge, Fachbücher) sowie Arbeitskleidung und Beiträge zu Berufsverbänden.

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dies sei eine Steuervergünstigung. Wahr ist, dass Werbungskosten ein Ausdruck des Nettoprinzips sind. Danach darf nur das verfügbare Nettoeinkommen besteuert werden und nicht die Bruttoeinnahmen. Bei Arbeitnehmern wird von vorneherein ein Pauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt.

Nur wer höhere Aufwendungen im vergangenen Jahr hatte, sollte detaillierte Angaben zu seinen Ausgaben machen – und mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.

Will man konkrete Angaben zu seinen Werbungskosten machen, können unter anderem Kosten zu den folgenden Bereichen angegeben werden:

  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
  • Beiträge für Berufsverbände
  • Arbeitsmittel
  • Bewerbungskosten
  • Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
  • Fortbildungskosten
  • Umzugskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten nachweisen – notfalls mit einem Eigenbeleg.

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