Was sind Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben gehören  Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Außerdem können Sie im Bereich der Sonderausgaben Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) angeben.

Auch wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt.

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