Was sind so genannte „eigene Schäden“ und zahlt die Tierhalter-Haftpflicht für diese?

Unter „eigene Schäden“ versteht man z. B., wenn der Halter vom eigenen Hund gebissen wird oder Bello mit seinen spitzen Zähnen den kostbaren Nepal-Teppich seines Herrchens ruiniert. Der Versicherer kommt generell nicht für Schäden auf, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen. Ebenso wenig zahlt eine Versicherung für absichtlich herbeigeführte Schäden.

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