Nicht bei jedem Streitfall springt die Rechtsschutz-Versicherung ein. Häufig vorkommende Ausschlüsse sind unter anderem: Baurisikoausschluss (z. B. Streit mit Nachbarn, Handwerkern oder der Stadt), Klagen vor dem Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen sowie Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht, aus Halte- und Parkverstößen oder aus dem Schulrecht.