Ein Mietsachschaden könnte z. B. bestehen, wenn Ihr Hund den Parkettboden Ihres Hotelzimmers zerkratzt. Solche Schäden werden nicht unbedingt von jeder Versicherung übernommen. Häufig sind solche Fälle mitversichert – allerdings mit Selbstbeteiligung. Die maximale Höhe der Selbstbeteiligung hängt wiederum von der Versicherungsgesellschaft ab.