Bei mangelnden Erfolgsaussichten ist ein Schiedsgutachten weitaus ungünstiger für den Versicherungsnehmer als ein Stichentscheid. Dann überprüft nämlich ein „unabhängiger Gutachter“, ob Erfolgschancen bestehen oder nicht. Sieht er keine oder wenig Chancen, zahlt die Versicherung nicht. Zudem müssen Sie sowohl für die Anwaltskosten als auch für die Gutachterkosten selbst aufkommen. Bei neueren Policen wird meist per Stichentscheid über die Erfolgsaussichten abgestimmt.