Was muss ich tun, wenn ich vom bevorstehenden Ende meiner Beschäftigung erfahre?

Drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses müssen Sie sich persönlich arbeitsuchend melden. Wenn Sie vom bevorstehenden Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate vorher erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Wenn Sie sich zu spät melden, droht eine Sperrzeit von einer Woche. Bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis gibt es keine Pflicht zur Meldung.

Die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung dient dem Zweck, schnell eine neue Stelle zu finden und so eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Um die Frist nicht zu versäumen, kann man sich auch telefonisch bei der Arbeitsagentur melden und einen Termin zur persönlichen Arbeitssuchendmeldung machen. Die Meldung gilt aber erst, wenn man diesen Termin wahrgenommen hat.

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