Was muss ich bei der Anlage N beachten?

Auf der Anlage N tragen Arbeitnehmer alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein, also zum Beispiel den Arbeitslohn. Dieser Vordruck dient außerdem für Angaben zu den Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei Ehepaaren muss jeder Ehepartner eine eigene Anlage N ausfüllen, wenn beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatten.

Viele Steuerpflichtige müssen auch Angaben zu den erhaltenen Lohnersatzleistungen (auch: Entgeltersatzleistungen) machen. Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld) sind zwar steuerfrei, haben aber dennoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern.

Dieser Vorgang wird Progressionsvorbehalt genannt. Entgeltersatzleistungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, also etwa Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Altersteilzeitzuschläge finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter der Nummer 15.

Haben Sie Entgeltersatzleistungen bezogen, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden, also etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung, dann haben Sie darüber eine Bescheinigung (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse) erhalten. Übertragen Sie die dortigen Angaben auf den Vordruck und fügen Sie die Bescheinigung auf jeden Fall der Einkommensteuererklärung bei.

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