Sie haben auch während der Vertragslaufzeit eine Anzeigepflicht. Änderungen in Ihrem Leben, die eine Gefahrenerhöhung bedeuten, wie zum Beispiel Rauchen oder auch ein Berufswechsel müssen der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden.
Sie haben auch während der Vertragslaufzeit eine Anzeigepflicht. Änderungen in Ihrem Leben, die eine Gefahrenerhöhung bedeuten, wie zum Beispiel Rauchen oder auch ein Berufswechsel müssen der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden.