Was ist Wohn-Riester?

Auch beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.

Auch bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 10 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.

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