Was ist, wenn ich zeitweise nicht krankenversichert war?

Für privat Versicherte gibt es erst ab 2009 eine Versicherungspflicht. Bei gesetzlich versicherten Personen besteht diese Pflicht bereits seit dem 1. April 2007.

Wer als privat Versicherter seine Kasse verlassen hat oder gekündigt wurde, kann seit Juli den Standardtarif der privaten Kassen wählen. Dieser Tarif ist von den Versicherungsleistungen vergleichbar mit demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Standardtarif richtet sich Personen, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Standardtarif auch nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet. Außerdem darf er nicht mit Zusatzversicherungen kombiniert werden (ausgenommen: Auslandsreisekrankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung).

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