Für alle, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, kann es unter Umständen teuer werden. Denn im Krankheitsfall darf das Versicherungsunternehmen die Nachzahlung der Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (maximal fünf Jahre) verlangen.
Der Grund hierfür ist, dass der Versicherte, der seiner Beitragspflicht nicht nachkommt, seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse nicht verlieren kann. Er erhält lediglich keine Leistungen mehr (Ausnahme: Notfälle bei akuten Krankheiten oder Schmerzen und Schwangerschaft) und das Versicherungsunternehmen kann gegen ihn ein Inkassoverfahren einleiten.