Ist jemand aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen, z.B. bei Diabetes oder erhöhtem Blutfett, hat er ebenfalls Anspruch auf eine höhere Leistung. Hier werden laut Gesetz die Kosten der Ernährung in angemessener Höhe übernommen und zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.