Die Insassenunfallversicherung soll alle Insassen eines Fahrzeugs – also Fahrer und Mitfahrer – bei einem Unfall finanziell absichern. Unerheblich ist, ob der Fahrer schuldhaft den Unfall verursacht hat oder nicht. Ausnahme: Der Fahrer hat den Unfall absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Über die Insassenunfallversicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit absichern.