Wird Ihnen von einer Person ein Schaden zugefügt, die selbst nicht privat haftpflichtversichert ist und aufgrund ihrer finanziellen Situation den Schaden nicht zahlen kann, springt die die Forderungsausfalldeckung dafür ein.
Der Versicherer zahlt in der Regel aber erst ab einer bestimmten Schadenshöhe und wenn alle rechtlichen Mittel erschöpft sind, um vom Verursacher des Schadens eine Entschädigung zu bekommen.