Was ist ein Standardtarif in der privaten Krankenversicherung?

Mit der Gesundheitsreform sind die privaten Kassen verpflichtet worden ab dem 1. Juli 2007 einen Standardtarif anzubieten. Dieser Standardtarif soll eine soziale Schutzfunktion einnehmen. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die einen preiswerten Tarif benötigen. Der Leistungsumfang orientiert sich an am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit. Jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Er darf für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.

Im Standardtarif aufgefangen werden sollen auch diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren und aus beruflichen Gründen der PKV zuzuordnen sind.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, darf die Versicherung keine Anträge ablehnen. Auch dürfen keine Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden, die auf Vorerkrankungen gründen.

Ist der Versicherte nicht in der Lage den Beitrag zu zahlen, kann er vom Jobcenter oder Sozialamt einen Zuschuss erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.