Was ist die Regelleistung?

Die Regelleistung nach Hartz IV ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hierzu gibt es eine Pauschale, die sich in ihrer Höhe an die Entwicklung der Renten anpasst und jeweils im Juli angeglichen wird, derzeit sind es 359 Euro zuzüglich 5 Euro(Stand Juli 2009). Je nach Zusammensetzung einer Bedarfsgemeinschaft gibt es für verschiedene Personen unterschiedliche Anteile an der Regelleistung. Den „Zuschlag“ von 5 Euro erhalten jedoch nur Volljährige.

Beantragt eine alleinstehende, alleinerziehende oder eine Person mit einem minderjährigen Partner ALG II, stehen ihr 100 Prozent der Regelleistung zu. Lebt sie gemeinsam mit einem volljährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, stehen beiden jeweils 90 Prozent der Regelleistung zu. Einem minderjährigen Partner oder einem Kind von 14 bis 25 stehen 80 Prozent des Regelsatzes zu, einem Kind unter sechs Jahren nur 60 Prozent. Seit Juli 2009 haben Kinder von sechs bis 13 Jahren Anspruch auf einen Regelsatz von 70 Prozent.

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