Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um die Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland anzugleichen. Er wird sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern erhoben und fließt als direkte Steuer dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer.