Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit der Gesundheitsreform 2007 auch so genannte Selbstbehalttarife anbieten. Hierbei verpflichtet sich der Versicherte, einen vertraglich festgelegten Anteil seiner Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er einen Betrag gutgeschrieben beziehungsweise ausgezahlt. Dieser Tarif wird sich wohl vor allem für Versicherte lohnen, die eher selten zum Arzt gehen.