Was ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz. Dieser richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Hat die Alleinerziehende ein Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16, dann wird ihr ein Mehrbedarf von 36 Prozent zugesprochen. Ansonsten wird ihr ein Mehrbedarf von zwölf Prozent je Kind angerechnet, höchstens jedoch 60 Prozent.

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