Was ist der Mehrbedarf bei Behinderung?

Auch bei Behinderung gibt es einen Mehrbedarf, der zuzüglich zum Regelsatz gezahlt wird. Hat der Antragsteller, sein Partner oder eines der Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, eine Behinderung, werden vom Amt zusätzlich 35 Prozent des jeweiligen Regelsatzes gezahlt.

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