Mit der Gesundheitsreform von 2007 treten die Krankenkassen in einen stärkeren Wettbewerb. Zu einigen neuen Tarifen sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, andere können sie freiwillig anbieten. Zu einem der neuen Pflichttarife gehört der Hausarzttarif:
Die gesetzlichen Kassen müssen beispielsweise seit dem ersten April 2007 das Hausarztmodell anbieten. So sollen teure Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Patient verpflichtet sich im Krankheitsfall zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Dieser wird ihn entweder selbst behandeln oder ihn zu einem Spezialisten oder in ein Krankenhaus überweisen.
Belohnt wird der Versicherte für die Wahl des Hausarzttarifes mit einem Bonus etwa in Form der Rückerstattung der Praxisgebühr.