In der Preisgabenverordnung (PangV) wird die Berechnung des Effektivzins geregelt. Außerdem unterscheidet die PangV, ob die Rahmenbedingungen über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden können oder ob sie nach Ablauf der Zinsbindung angepasst werden. Der effektive Jahreszins beinhaltet sämtliche Preisbestandteile, unter anderem Agio und Disagio des Darlehens. In die Berechnung fließen folgende Posten nicht mit ein: Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge sowie Kontoführungsgebühren.