Den geschätzten festen Wert einer Immobilie nennt man Beleihungswert. Der Beleihungswert ist für den Darlehensgeber von hohem Nutzen, da er zur dauerhaften Risikobeurteilung einer Baufinanzierung dient.
Der Beleihungswert bezieht sich bei Wohneigentum, das selbst genutzt wird, auf den Sachwert der Immobilie (Bodenwert und Gebäudewert). Bei vermieteten Immobilien bezieht sich der Beleihungswert auf den geschätzten Ertrag durch langfristige Einnahmen.
Für die Baufinanzierung wird ein Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 Prozent wegen eventueller Fluktuation am Zinsmarkt vorgenommen.