Was ist das Besondere an Wahltarifen und welche gibt es?

Neben den neuen Tarifen, die die Kassen ihren Versicherten in Zukunft anbieten müssen, können sie auch noch weitere Tarife freiwillig einführen. Der Versicherte kann wählen, ob er einen dieser Tarife abschließen möchte.
Sie dienen einem Hauptziel der Gesundheitsreform, hinter der sich das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verbirgt.
Eine weitere Neuerung ist beispielsweise der Kostenerstattungstarif: Die Patienten zahlen ihre Behandlung zunächst selbst, was den Vorteil hat, dass gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus bekommen wie Privatversicherte.
Die Rechnung legen sie anschließend gegen eine Bearbeitungsgebühr der Krankenkasse vor. Diese erstattet dann die Kosten in Höhe des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Alles was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch so genannte Selbstbehalttarife an. Hierbei verpflichtet sich der Versicherte, einen vertraglich festgelegten Anteil seiner Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er einen Betrag gutgeschrieben beziehungsweise ausgezahlt. Dieser Tarif wird sich wohl vor allem für Versicherte lohnen, die eher selten zum Arzt gehen.
Das gleiche gilt für Tarife mit Beitragsrückerstattung: Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine Leistung seiner Krankenkasse (außer Vorsorge und Früherkennung) in Anspruch genommen hat, wird er dafür mit einer Prämie oder Zuzahlungsermäßigung belohnt. Dieser Bonus beläuft sich auf maximal ein Zwölftel seines Jahresbeitrags.
Angesichts der zahlreichen Krankenkassen, die wiederum viele neue Tarife einführen, wird manchem die Wahl sicher schwer fallen. Grundsätzlich sollte jeder gut überlegen, für welchen Tarif er sich entscheidet, denn mit Abschluss des Vertrags ist man für die nächsten drei Jahre an die Wahltarife gebunden. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich, auch nicht, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Das gilt jedoch nicht für die Tarife, zu denen die Kassen gesetzlich verpflichtet werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.