Was ist bei Schecks zu beachten?

Schecks sind zunächst grundsätzlich keine gesetzlichen Zahlungsmittel, d.h. sie müssen vom Empfänger für die Begleichung einer Geldschuld nicht akzeptiert werden.

Allerdings sind Schecks im täglichen Zahlungsverkehr allgemein anerkannt. Zu beachten ist, dass Schecks Wertpapiere sind, die der Formstrenge unterliegen. Sie müssen schriftlich verfasst werden und den Namen des Kreditinstitutes, den Namen des Empfängers, den Zahlungsort, Tag und Ort der Ausstellung, die Zahlungssumme und die Unterschrift des Ausstellenden enthalten.

Schecks sind nicht formulargebunden, müssen aber mit der Bezeichnung „Scheck“ kenntlich gemacht werden. Bevor Sie jedoch Ihre Restaurantrechnung mit dem Scheck auf der Serviette bezahlen, sollten sie bedenken, dass weder das Restaurant den Scheck annehmen, noch Ihr Bankinstitut bezahlen muss.

Ihr Bankinstitut muss nur dann zahlen, wenn zwischen ihm und dem Kontoinhaber ein Scheckvertrag besteht und dieser beinhaltet in der Regel, dass die Bank nur von ihr zugelassene Scheckvordrucke akzeptieren muss. Beachten Sie auch, dass Schecks an Fristen gebunden sind.

Nach Ablauf dieser Frist müssen sie vom Bezogenen nicht mehr bezahlt werden. Die Fristen im Inland liegen bei acht Tagen und beginnen am Tag der Ausstellung.

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