Maßgeblich für den Invaliditätsgrad ist die so genannte gesetzliche Gliedertaxe. Die Gliedertaxe geht von Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes aus. Die Invalidität wird prozentual bewertet, beginnend bei zwei Prozent (Verlust einer Zehe) bis höchstens 70 Prozent (Verlust des Arms ab Schultergelenk). Dabei spielt es keine Rolle, welche beruflichen und sonstigen Folgen sich für den Versicherten durch den Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes ergeben.
Wurde beispielsweise eine Versicherungssumme von 150.000 Euro vereinbart und verliert man infolge eines Unfalls eine Hand, würde die Versicherungsleistung laut Gliedertaxe 55 Prozent von 150.000 Euro betragen, also 82.500 Euro.
# | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
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1 | ING-DiBa | Extra-Konto (Neukunden) | 0,75% |
2 | Renault Bank direkt | Tagesgeld Online | 0,70% |
3 | Consorsbank | Tagesgeld (Neukunden) | 0,60% |
Wer kennt das nicht? Bei einem Blick auf den Kontoauszug gegen Ende des Monats gehen die Zahlen oftmals gen Null, und man fragt sich, wo das Geld den Monat über geblieben ist. Wer an den richtigen Stellen die Lebenshaltungskosten senkt, spart Geld und tut seinem Konto etwas G ... weiter
Bauherren und Immobilienkäufer setzen sich mit dem Bau bzw. Erwerb einer Immobilie einem hohen finanziellen Risiko aus. Tritt ein Schaden an ihrem Eigentum auf oder werden Dritte auf ihrem Grundstück geschädigt, müssen sie ohne Versicherungsschutz mit ihrem Privatvermögen für Schäden haften bzw. dafür aus eigener Tasche aufkommen. Um langfristig ruhig schlafen zu können, empfiehlt sich daher der Abschluss einiger Versicherungspolicen, die zumindest einen Teil des finanziellen Risikos für Hausbesitzer schultern. weiter