Was geschieht bei einem „Verstoß gegen Halterpflichten“?

Längst nicht alle Versicherer bieten Schutz bei „Verstoß gegen Halterpflichten“. Versicherte Tierhalter sollten sich daher die Konditionen genau ansehen, damit auch ein kleines Versehen wie eine offen gelassene Tür oder ein morscher Zaun nicht gleich den Versicherungsschutz gefährden.

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