Was bietet mir der Ein-Euro-Job?

Eine so genannte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), also ein Ein-Euro-Job, soll eine Tätigkeit sein, die gemeinnützig und zusätzlich ist. Es darf also kein existierender Arbeitsplatz für einen Ein-Euro-Job abgeschafft werden.
Was man im Rahmen einer solchen Arbeitsgelegenheit verdient, darf nicht auf das ALG II angerechnet werden. es handelt sich auch nicht um eine versicherungspflichtige Tätigkeit.
Bezahlt wird die Tätigkeit in der Regel – wie der Name schon sagt – mit einem Euro pro Stunde.
Durch einen Ein-Euro-Job, auch als MAE-Stelle bezeichnet, sollen sich vor allem Langzeitarbeitslose wieder an einen geregelten Tagesablauf gewöhnen und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse aufrecht erhalten, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Wer eine solche Arbeitsgelegenheit ohne triftigen Grund ablehnt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen, bei unter 25-Jährigen werden in der Regel die Zahlungen für drei Monate gestrichen, lediglich die Kosten für Wohnung und Heizung gehen noch direkt an den Vermieter.

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